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für Gastronomen und Hoteliers mit "Überbrückungshilfe III"

Ja Sie haben richtig gelesen, es gibt eine gute Nachricht für den Bereich Hospitality, dazu zählen Unternehmen, wie Restaurants, Hotels & Co, die durch die Corona-Lockdowns große Umsatzeinbußen ertragen müssen. 

 

Digitale Investitionen können ab sofort mit der “Überbrückungshilfe III” erstattet werden. 

Die Bundesregierung unterstützt seit dem letzten Jahr bereits Unternehmen mit Überbrückungshilfen in den Corona-Lockdowns. Auch 2021 wird diese Unterstützung in Form der „Überbrückungshilfe III“ für Unternehmen erweitert. 

Genauer bietet die „Überbrückungshilfe III“ Neuerungen mit einheitlichen Kriterien, höheren Abschlagszahlungen und Fördersummen, sowie weitere erstattungsfähige Kostenpositionen an. 

Ein besonders interessanter Punkt für Hotels und Gastronomie-Unternehmen ist hier die Erstattung von Investitionen für Modernisierung und Digitalisierung.
 

 

Wer hat Anspruch auf Überbrückungshilfe III?
 

Anspruch auf Überbrückungshilfe III haben alle Unternehmen mit Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent. Dabei wird ein Referenzmonat im Jahr 2019 gegenübergestellt. Gefördert werden können dann Monate im Zeitraum vom 01.11.2020 bis 30.06.2021. Der Umsatz eines Unternehmens darf dabei im Jahr die 750 Millionen Marke nicht überschreiten.
Eine weitere besondere Erweiterung ist hier, dass auch Kosten erstatten werden können, die vor oder nach dem Förderzeitraum entstanden sind. 

Besonders Soloselbständige, der Tourismus-, Kultur- und Eventbereich, die Pyrotechnikbetriebe sowie der Einzelhandel profitieren von den Neuerungen.


 

Diese neue Fixkosten können sich Unternehmen erstatten lassen
 

 Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops, Eintrittskosten bei großen Plattformen)“
(1) Zitat: BMWi. 20.01.2021

Mit der einmaligen Fördersumme für Digital-Investitionen von bis zu 20.000 Euro(2), können sich beispielsweise Gastronomen und Hoteliers BRUNCH-LUNCH-DINNER® Produkte & Services von der Überbrückungshilfe III erstatten lassen.

Marketingkosten, Werbekosten, Umbaumaßnahmen aufgrund der Hygienekonzepte und viele weitere Kostenpositionen sind von der Bundesregierung genauestens aufgelistet.

(1) + (2) Quelle: Vgl. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung: „Vereinfachung und Aufstockung der Überbrückungshilfe III – Überblick“, in: Internetseite Unterstützung für Selbstständige und Unternehmen, 20.01.2021, URL: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/V/vereinfachung-und-aufstockung-der-ueberbrueckungshilfe-lll.pdf?__blob=publicationFile, Abruf am 02.02.2021. 


So kann Ihr Unternehmen die Förderung zur Digitalisierung nutzen.
 

Die digitale Zukunft Ihres Unternehmens ist zum Greifen nah. Besonders handlungsunfähige Unternehmen, die keine Investitionen tätigen können - ist die „Überbrückungshilfe III“ nun die Chance zur Modernisierung.


Für die Gastronomie: 
 

 

Eigene Webseite, Restaurant-Onlineshops für Lieferservice und Abholangebote
Digitale Gästeregistrierung, Digitale Speisekarte & Bestellsystem, Optimierung für Digitale Systeme und Bewertungsmanagement .

 

Diese und weitere digitale Tools können Restaurants, Lieferservices, Partyservices und Cateringbetriebe für sich nutzen.

 

 

 

Für die Hotellerie:

Automatisierte Buchungen, Room Service-Shop, Hotel-Onlineshop, Optimierung auf Sprachsteuerungen und Kartendienste und Zentrales Bewertungsmanagement.

 

Diese und weitere digitale Tools können Hotels, Pensionen und Eventlocations jeder Größe für sich implementieren.

 

 

 

 

Mit BRUNCH-LUNCH-DINNER® schaffen Sie ein modernes und ganzheitliches Kundenerlebnis für Ihre Gäste, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie Vereinfachung in Ihrem Unternehmen.

 

 

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